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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich

1.1 Diese AGB regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der Gautschi Bus AG im Folgenden Gautschi genannt, und den Fahrgästen bzw. Auftraggebern von Personenbeförderungsleistungen sowie Mietleistungen.
1.2 Abweichende oder ergänzende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie vom Unternehmen ausdrücklich anerkannt wurden.

2. Leistungsangebot

2.1 Das Unternehmen bietet gewerbsmässige Personenbeförderung gemäss den gesetzlichen Vorschriften der Schweiz an.
2.2 Die Beförderung erfolgt im Rahmen der verfügbaren Kapazitäten und im Einklang mit dem Strassenverkehrsgesetz (SVG), sowie weiteren einschlägigen Vorschriften.

3. Offerten / Vertragsabschluss

3.1 Offerten sind 30 Tage ab Ausstellungsdatum gültig, ausser ausdrücklich anders abgemacht durch Kunde und Gautschi
3.2 Ein Beförderungsvertrag kommt durch die Annahme eines Transportauftrags durch das Unternehmen zustande – entweder mündlich, schriftlich, telefonisch oder elektronisch.
3.3 Bei fix gebuchten Fahrten (z. B. Flughafentransfers, Gruppenfahrten) gelten die vereinbarten Abfahrtszeiten als verbindlich.

4. Fahrpreise und Zahlungsbedingungen

4.1 Die Preise richten sich nach dem jeweils gültigen Tarif des Unternehmens oder der individuellen Vereinbarung.
4.2 Der Fahrpreis ist, sofern nichts anderes vereinbart wurde, während 30 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen.
4.3 Verspätungen, Wartezeiten durch den Kunden können zusätzlich verrechnet werden.

5. Pflichten der Fahrgäste

5.1 Fahrgäste sind verpflichtet, den Anweisungen des Fahrpersonals Folge zu leisten.
5.2 Das Mitführen von gefährlichen, explosiven oder gesundheitsgefährdenden Stoffen ist verboten.
5.3 Fahrgäste haften für sämtliche durch sie verursachten Schäden oder übermässigen Verunreinigungen am Fahrzeug. Dazu zählen insbesondere Verschmutzungen durch Erbrechen, ausgelaufene Flüssigkeiten oder andere grobe Verunreinigungen.

6. Stornierungen und Verspätungen

6.1 Stornierungen durch den Kunden müssen spätestens 24 Stunden vor Fahrtbeginn erfolgen. Bei späterer Absage oder Nichterscheinen kann eine Ausfallgebühr von bis zu 100 % des Fahrpreises erhoben werden.
6.2 Das Unternehmen behält sich das Recht vor, Fahrten bei höherer Gewalt (z. B. Unwetter, Unfall, Krankheit des Fahrers) kurzfristig abzusagen oder zu verschieben. In diesem Fall besteht kein Anspruch auf Schadenersatz.

7. Haftung

7.1 Das Unternehmen haftet für Personen- und Sachschäden nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeitenden.
7.2 Für Verspätungen oder verpasste Anschlüsse aufgrund von Stau, Unfällen, Wetterbedingungen oder höherer Gewalt wird keine Haftung übernommen.
7.3 Eine Haftung für mitgeführtes Gepäck besteht nur bei nachweislichem Verschulden des Unternehmens und ist auf CHF 500 pro Fahrgast begrenzt.

8. Datenschutz

8.1 Das Unternehmen behandelt alle personenbezogenen Daten vertraulich und gemäss den Bestimmungen des Schweizer Datenschutzgesetzes (DSG).
8.2 Kundendaten werden nur im Rahmen der Vertragserfüllung oder gesetzlicher Pflichten weitergegeben.

9. Gerichtsstand und anwendbares Recht

9.1 Es gilt ausschliesslich Schweizer Recht.
9.2 Gerichtsstand ist der Sitz des Unternehmens, sofern keine zwingenden gesetzlichen Regelungen entgegenstehen.

10. Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder unwirksam sein, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die ungültige Regelung wird durch eine gültige ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommt.

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